AGBs

Unsere Geschäftsbedingungen

Allg. Geschäfts-bedingungen: Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Aktivität beim Lamatrekking interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle von Lamatrekking entsteht zwischen Ihnen und dem Lamatrekking (Veranstalter) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
Organisation: Das Lamatrekking ist Hauptorganisator. Bei Zusammenarbeiten mit Drittpersonen und -Firmen wird jegliche Haftung für Diese abgelehnt.
Anmeldung: Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
Vertragsgegenstand: Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäß den Beschreibungen in seinem Prospekt anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
Gruppengrössse: Wird bei der Durchführung, die offerierte Gruppengrösse nicht erreicht, kann das Trekking durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Anpassung des Preises akzeptiert wird. Die minimale Gruppengrösse wird in der Offerte aufgeführt.
Erlebnisort: Vorwiegend in der Zentralschweiz oder nach Vereinbarung.
Preise: Der Preis bezieht sich jeweils auf ein Ausschreibungsdatum und Leistungen gemäss Detailprogramm.
Die An- bzw. Rückreise zum Ausgangpunkt ist im Preis nicht inbegriffen.
Zahlungsbedingungen: Barzahlung für Einzelpersonen
Für Firmen, Vereine und Gruppen sind 30% vom Pauschalpreis als Akonto zu zahlen.
Restbetrag gegen Rechnung, innert 30 Tagen netto.
Annulation: Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets, schriftliche Bestätigungen, Detailprogramme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.
Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn. sFr 40.–/Person
29 – 20 Tage vor Aktivitätsbeginn 20%
19 – 10 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%
9 – 1 Tage vor Aktivitätsbeginn 75%
Am Tag des Aktivitätsbeginns 100%
Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Pauschalpreises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw.
verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.– pro Person erhoben.
Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.
Versicherung: Reise-/ Kranken-/ Unfall-/ Diebstahl-/ und Annullationsversicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.
Haftung: Es besteht kein Anspruch auf eine Durchführung der Unternehmung am jeweils ausgeschriebenen Ort. Der/die TeilnehmerIn anerkennt das Recht der Organisatorin, aus zwingenden Gründen (Wetter, Fitness der TeilnehmerInnen, äussere Einflüsse und höhere Gewalt) das Programm den gegebenen Verhältnissen anzupassen oder abzusagen. Die Sicherheit der/die TeilnehmerIn hat jederzeit 1. Priorität. Entstandene Mehrkosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft gehen zu Lasten der TelnehmerInnnen und nicht ders Organisators. Eigene Aktivitäten (Bergbesteigung, Seeausflüge, Wanderungen, etc.) ausserhalb der geführten Unternehmung und ohne Absprache mit der Trekkingleitung gehen auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer verzichtet dabei auf jegliche Haftansprüche. In berechtigten Fällen ist die Haftung auf die Höhe des bezahlten Preises beschränkt. Jegliche weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Sarnen